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   LAG München, 28.10.2008 - 1 SHa 27/08   

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https://dejure.org/2008,15732
LAG München, 28.10.2008 - 1 SHa 27/08 (https://dejure.org/2008,15732)
LAG München, Entscheidung vom 28.10.2008 - 1 SHa 27/08 (https://dejure.org/2008,15732)
LAG München, Entscheidung vom 28. Oktober 2008 - 1 SHa 27/08 (https://dejure.org/2008,15732)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Bestimmung des örtlich zuständigen Arbeitsgerichts - fehlende Bindungswirkung eines objektiv willkürlichen Verweisungsbeschlusses

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Willkürlicher Verweisungsbeschluss bei fehlender Auseinandersetzung mit von Amts wegen zu prüfenden Umständen

  • Judicialis

    ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Willkürlicher Verweisungsbeschluss bei fehlender Auseinandersetzung mit von Amts wegen zu prüfenden Umständen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • ArbG München - 17 Ca 294/08
  • LAG München, 28.10.2008 - 1 SHa 27/08

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2009, 218
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 19.03.2003 - 5 AS 1/03

    Bestimmung des zuständigen Gerichts

    Auszug aus LAG München, 28.10.2008 - 1 SHa 27/08
    Offensichtlich gesetzwidrig ist ein Verweisungsbeschluss (nur) dann, wenn er jeder Rechtsgrundlage entbehrt, willkürlich gefasst ist oder auf der Versagung des rechtlichen Gehörs beruht (BAG vom 19.03.2003, NZA 2003, 683 m.w.N. auf die Senatsrechtsprechung).
  • BAG, 21.03.1984 - 5 AZR 320/82

    Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsweg - Zuständigkeitsabgrenzung zwischen Arbeits-

    Auszug aus LAG München, 28.10.2008 - 1 SHa 27/08
    Für diesen Fall, in dem nicht nur die Rechtswegzuständigkeit, sondern auch der Erfolg der erhobenen Klage vom Arbeitnehmerstatus der Klagepartei abhängt, reicht nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die bloße Rechtsbehauptung des Klägers, er sei Arbeitnehmer, zur Begründung der arbeitsgerichtlichen Zuständigkeit aus (BAG vom 24.04.1996, AP Nr. 1 zu § 2 ArbGG 1979 Zuständigkeitsprüfung).
  • ArbG Berlin, 08.12.2010 - 60 Ca 15938/10

    Gerichtsstand des gewöhnlichen Arbeitsortes, sic-non Fall, örtliche Zuständigkeit

    b) Darauf, ob es sich bei dem Vertragsverhältnis tatsächlich um ein Arbeitsverhältnis handelt, kommt es für die Anwendung des § 48 Abs. 1a ArbGG nicht an (vgl. dazu auch LAG München vom 28.10.2008 - 1 SHa 27/08 -, NZA-RR 2009, 218, in einem ähnlich gelagerten Fall).

    Darauf, für welchem Standort der Beklagten die Klägerin ihre Leistungen erbracht hat bzw. an welchem Standort diese von der Beklagten genutzt worden sind, kommt es ebenso wenig an, wie darauf, wo sich die Abteilung, der die Klägerin funktional zugeordnet war, befindet oder von wo sie ihre Vergütung erhalten hat (vgl. BeckOK-ArbGG-Hammacher, § 48 Rn. 29c sowie LAG München vom 28.10.2008 - 1 SHa 27/08 -, a. a. O.).

  • LAG Baden-Württemberg, 07.08.2009 - 3 SHa 2/09

    Örtliche Zuständigkeit im Beschlussverfahren bei Filialbetrieben -

    Dies ist etwa anzunehmen, wenn der Verweisungsbeschluss jeder Rechtsgrundlage entbehrt und somit objektiv willkürlich ist oder wenn er auf der Versagung rechtlichen Gehörs gegenüber den Verfahrensbeteiligten beruht (zuletzt BAG 28.02.2006 - 5 AS 19/05 - AP ArbGG 1979, § 2 Nr. 88; BAG 09.02.2006 - 5 AS 1/06 - AP ZPO § 36 Nr. 61 m.w.N.; LAG München 28.10.2008 - 1 SHa 27/08 - NZA-RR 2009, 218).
  • LAG Köln, 17.08.2010 - 1 SHa 13/10

    Bindungswirkung von Verweisungsbeschlüssen; unsubstantiierte Darlegungen eines

    aa) Ausgehend von der Rechtsprechung des BVerfG (BVerfG v. 30.06.1970 - 2 BvR 48/70 - BVerfGE 29, 45 ff; BVerfG v. 10.7.1990 - 1 BvR 984/87 - BVerfGE 82, 286 ff), wonach willkürliche und offensichtlich unhaltbare Maßnahmen der rechtsprechenden Gewalt, d. h., objektiv unverständliche, unsachliche und nicht mehr zu rechtfertigende Entscheidungen gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verstoßen, ist es allgemeine Meinung in Rechtsprechung und Literatur, dass bei krassen Rechtsverletzungen die Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses entfällt (BAG v. 12.07.2006 - 5 AS 7/06 - NJW 2006, 2798; BAG v. 19.03.2003 - 5 AS 1/03 - BAGE 105/305 ff = NZA 2003, 683 f; BGH v. 27.05.2008 - X ARZ 45/08 - NJW-RR 2008, 1309 f; BVerwG v. 17.03.2010 - 7 AV 1/10 - bei juris; LAG Köln v. 22.11.2007 - 7 Ta 309/07 bei juris; LAG München v. 28.10.2008 - 1 SHa 27/08 - NZA-RR 2009, 218 f; Müko-Prütting, ZPO, 3. Aufl. 2008 § 281 Rn. 56; Zöller-Greger, ZPO, 28. Aufl. 2010, § 281 Rn. 17; Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, ArbGG, 7. Aufl. 2009, § 48 Rn. 100 ff; für restriktive Anwendung der Ausnahmen plädiert Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 68. Aufl. 2010, § 281 Rn. 139).
  • LAG Schleswig-Holstein, 10.07.2020 - 6 Ta 63/20

    Sofortige Beschwerde, Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten, Rechtswegzuständigkeit,

    Zwar wird die Rechtswegentscheidung teilweise für vorrangig gehalten (LAG München, 28.10.2008 - 1 SHa 27/08; Düwell/Lipke/Krasshöfer, ArbGG, 4. Aufl. Rn. 46 - in der Vorauflage noch für ein Wahlrecht des Gerichts).
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